


Wussten Sie, dass Menschen mit Pflegegrad 5 Anspruch auf Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung und medizinische Hilfsmittel der Krankenversicherung haben?
Im Falle der Pflegebedürftigkeit wünschen sich die meisten Menschen, im eigenen Haus oder vertrauten Umfeld bleiben zu können. Das Bestreben der häuslichen Pflege ist es daher, Patient:innen bedarfsgerecht in der gewohnten Umgebung zu versorgen. Die Betreuung erfolgt meist durch Angehörige oder Bekannte, gegebenenfalls in Abwechslung mit einem Pflegedienst.
Eine andere Person zu pflegen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Je nach Pflegegrad ist die Selbstständigkeit entsprechend eingeschränkt und die Angehörigen haben großen Bedarf nach Unterstützung und Aufklärung.
Hilfsmittel aus dem Sanitätsfachgeschäft tragen zu einem großen Teil dazu bei, die alltäglichen Herausforderungen bei der Pflege zu Hause zu meistern: Sie können Patient:innen einen weitestgehend selbstständigen Alltag ermöglichen oder erleichtern die Pflegetätigkeit der Angehörigen.
Wenn Sie mehr erfahren wollen, lesen Sie einfach mit einem Klick weiter….

EURO-Behinderten WC-Schlüssel
FUCHS+MÖLLER hat den EURO-Behinderten WC-Schlüssel vorrätig. Er gilt für alle Toiletten an Bundesautobahnen und für viele WC-Einrichtungen für Behinderte in Deutschland und den Nachbarländern.
Auf jeden Fall bekommen Behinderte einen Schlüssel, wenn ein GdB von 70 und Merkzeichen G nachgewiesen werden kann oder wenn die Merkzeichen aG, B, H, BI in ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt sind. Falls die oben genannten Kriterien bei Ihnen nicht zutreffen, bitten wir um nähere Angaben, welche Gründe bestehen, ein Behinderten-WC aufzusuchen.
Sie erhalten den EURO-WC-Schlüssel unabhängig vom Grad der Behinderung bei folgenden Beeinträchtigungen: Multipler Sklerose, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Blindheit, außergewöhnlicher Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Schwerbehinderte die hilfsbedürftig sind. Falls Sie an einer dieser Krankheiten/Behinderungen leiden, der festgestellte GdB jedoch unter 70 liegt oder Sie (noch) keinen Ausweis besitzen, bitten wir um Zusendung eines Arzt- o. Krankenhausberichts aus dem Ihre Beeinträchtigung hervorgeht.
Um Mißbrauch vorzubeugen, bitten wir bei Bestellung des Schlüssels eine Kopie (Vorder- UND Rückseite!) des Behindertenausweises beizulegen!
Der Schlüssel kostet eine Gebühr von 23,00 EUR.

Spahn plant Neuordnung der Kassen durch Gesetz
Foto: BMG/Thomas Ecke
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird im Zuge des neuen Gesetzes mit dem Namen „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ den Finanzierungsausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
neu regeln und gleichzeitig die Strukturen dieser Kassen neu sortieren, das heißt reformieren.
Wirksam wird das Ganze spätestens ab dem Jahr 2021. Er strebt zudem an, alle bundesweit elf regionalen AOKen zu öffnen, nicht aber die Betriebskrankenkassen, die als „geschlossene Kassen“ mit Anbindung an Unternehmen gelten. Somit haben demnächst alle Mitglieder der GKV freies Wahlrecht der Kassen.
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen unterliegen dann der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes und nicht mehr der Landesaufsicht. Auch der Risikostrukturausgleich, kurz Morbi-RSA, steht vor einer Neuordnung.
Statt bisher 80 Krankheiten werden nun in einem Vollmodell 300 Krankheiten aufgenommen. Außerdem wird das Herzstück, eine Regionalkomponente des Morbi-RSA, geschaffen, damit es nicht mehr zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann. Des Weiteren soll ein Risikopool für sogenannte Hochkostenfälle eingeführt werden, dieser greift immer dann, wenn sehr teure Arzneimitteltherapien Anwendung finden.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plädiert zudem für Anreize von Präventionsmaßnahmen, damit Krankenkassen die Bezahlung teurer Therapien, wie oben beschrieben, erspart bleibt. Dieses alles wird die erste Stufe des neuen „Freie-Kassenwahl-Gesetzes“ sein, Stufe zwei folgt darauf: Im nächsten Schritt wird auch der GKV-Spitzenverband reformiert. Dieser wird künftig einspringen, wenn eine Kasse geschlossen, aufgelöst oder vor der Insolvenz steht. Dann muss der Spitzenverband die Kosten auf alle Kassen verteilen, das heißt, es entsteht ein neuer Haftungsverbund unter den gesetzlichen Krankenkassen. Der Morbi-RSA wird in der nächsten Phase des neuen Gesetzes alle vier Jahre neu bewertet, das heißt evaluiert, werden. Das neue Finanz- und Struktur-Gesetz wird dem Bundeskabinett bis zur Sommerpause vorgelegt. Die AOKen und der GKV-Spitzenverband haben noch nicht auf Spahns Entwurf reagiert, alle anderen Kassen, vor allem die Ersatzkassen, sehen viele Vorteile nach der Umsetzung.